Aufbau des Bundes
Der Bunde der Europapfadfinder in der FSE d’Alsace gliedert sich in regionale Großeinheiten(die Gaue). Der Bund wird von einem Bundesführer und seinen Helfern geführt. Der Bundesführer wird von der Bundesrunde alle 4 Jahre gewählt, die sich aus den Feldmeistern, Führern und Helfern der Einheiten zusammensetzt.
Gau
Der Begriff Gau (mittellat. Pagus) stammt aus der Zeit der Germanen und beschreibt die Siedlungsräume der dort lebenden Stämme und wurde von einem Gaukönig geführt. Auch unsere Gaue unterteilen sich in stufenspezifische örtliche Einheiten, die Stämme:
- die Wölflingsmeute als Einheit der Wölflingsstufe (7-11 Jahre)
- den Pfadfinderstamm als Einheit der Pfadfinderstufe (11-17 Jahre)
- die Roverhorte als Einheit der Roverstufe ab 17 Jahre)
Das oberste Entscheidungsgremium (die Legislative) des Gaues bildet die Gaurunde, die sich aus dem Gauführer, seinen Helfern, den Feldmeistern, den Stammesführern und ihren Helfern zusammensetzt. Sie haben einfaches und gleiches Wahlrecht.
Die Gaurunde tritt regelmäßig zusammen, koordiniert die Zusammenarbeit der Stämme und entscheidet mit einfacher Mehrheit über alle Belange des Gaues. Der Gauführer bestimmt aus der Gaurunde bis zu drei Gauhelfer, mit denen er gemeinsam die Gauführung – das Exekutivorgan des Gaues bildet. Die Gauhelfer führen ihre Kompetenzen direkt auf den Gauführer zurück.
Die Gaue des Bundes der Europapfadfinder verfolgen die pfadfinderschen Prinzipien, die unantastbare, durch die internationale Pfadfinderschaft festgelegte Werte darstellen.
Hierzu gehören:
- das Tätigkeitsprinzip
- das Gemeinschaftsprinzip
- die Internationalität
- die Naturverbundenheit und natürliches Leben
- die Orientierung an Werten und Normen
Die Gaue verpflichten sich zur Bewahrung und Verwirklichung dieser Prinzipien in Ihrer pfadfinderischen Arbeit.
Die Stämme
1. Die Wölflingsmeute
Die Wölflingsmeute ist eine selbstständige Einheit, unterhält aber stets enge Beziehungen zu dem Stamm, dem sie ihre Wölflinge zuführt. Wölflinge sind Jungen und Mädchen im Alter von etwa sieben bis elf Jahren. Die Meute mit je 10 bis 18 Wölflingen untergliedern sich in zwei bis drei Rudel, die als nach den Farben rot, grün, grau, braun und blau genannt werden. Die Meute wird von einem Wölflingsmeister/-in (Akela) und einem Assistenten geführt. Als Helfer stehen der Meutenführung ein bis zwei Wölflingskornetts zur Seite. Der Leitwolf – je Rudel einer – ist kein Führer, sondern das Vorbild seines Rudels. Auf dem linken Ärmel trägt er einen Wölflingskopf.
Der Übergang in eine Sippe des Pfadfinderstammes erfolgt frühestens nach dem Wölflingsversprechen, spätestens nach dem Grad des Sternwolfs. Maßgeblich dafür sind Reife, persönliche Neigung sowie Aufnahmefähigkeit und -bereitschaft der Sippen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Meutenführung.
2. Der Pfadfinder(innen)stamm
Die Sippe ist die kleinste pfadfinderische Gemeinschaft. Sie besteht aus 5-7 Jungen oder Mädchen und wird von einem Sippenführer (Kornett) geführt. Einer aus der Sippe ist sein besonderer Helfer (Hilfskornett) . Mit dem Pfadfinderversprechen bekommt jedes Sippenmitglied Recht und Pflicht ein Sippenamt zu übernehmen, das er (sie) in Mitverantwortung mit dem Sippenführer verwaltet. Solche Ämter sind: Koch, Feldscher, K-Mann, Diakon, etc. Die Inhaber dieser Ämter sollten spätestens nach dem Versprechen die entsprechenden Spezialabzeichen erwerben.
Die Sippe arbeitet in Abhängigkeit von der größeren Gemeinschaft des Stammes. Der Sippenführer ist der Führung des Stammes zu regelmäßiger Rechenschaft über geleistete Arbeit und Planung verpflichtet. Die Form der Rechenschaftsablegung wird mit dem Stammesführer abgesprochen. Der Stamm besteht aus 2-4 Sippen und wird von einem Stammesführer (Feldkornett oder Feldmeister) geführt, dem 1 bis 2 Stammeshelfer (Hilfsfeldmeister) zur Seite stehen. Der Stamm ist die kleinste selbständige Pfadfindergemeinschaft, doch lebt und arbeitet sie im Rahmen des Gaues, deren Führung für gemeinsame Aktionen dem Stamm gegenüber Weisungsrecht besitzt.
3. Die Roverhorte
Die Roverhorte ist ein eigenständiger Stamm innerhalb eines Gaues und kann sich in mehrere lokale Rotten untergliedern. Sie besteht aus Pfadfindern ab 17 Jahren, die der Sippe entwachsen sind, nicht als Führer eingesetzt werden und mindestens den 2.Pfadfindergrad erworben haben. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Roverrates. Nach einer angemessenen Probezeit, in der sich der Anwärter bewähren kann, entscheiden die Rotten-/ Hortenmitglieder über seine Aufnahme als Jungrover. Besitzt er den 1. Grad und hat längere Zeit in der Rotte/Horte aktiv mitgearbeitet, kann er – nach Zustimmung des Roverrates, der Gemeinschaft aller Hortenmitglieder mit Roverversprechen – ebenfalls zu diesem Versprechen zugelassen werden.
Nach abgelegtem Roverversprechen werden dem bisherigen Jungrover die lederne Roverkordel und das Roverabzeichen als Standesinsignien verliehen. Dadurch erhält er das Stimmrecht im Roverrat der Horte.
Die Rotte als Untereinheit der Horte besteht aus fünf bis zehn Pfadfindern. Sie arbeitet eng mit dem übrigen Rotten der Horte zusammen. Die Rotte wählt aus ihren Reihen mit einfacher Mehrheit den Rottenführer, der vom Rovermeister bestätigt werden muß. Der Roverrat wählt aus seinen Reihen mit einfacher Mehrheit den Rovermeister auf drei Jahre.
Es liegt bei jedem Rover selbst zuerkennen ab wann er nicht mehr am aktiven Roverleben aus beruflichen oder familiären Gründen teilnehmen kann. Wenn dieser Fall eingetreten ist, wechselt er in die Altpfadfindergilde des Gaues Kurpfalz. Die Gilde ist die Gemeinschaft aller älteren Pfadfinder die sich zwei bis dreimal im Jahr zu gemeinsamen Unternehmungen trifft und nach Ihren Möglichkeiten den Gau unterstützt.