Pfadfindergesetz

Drei Dinge bestimmen das Leben des Pfadfinders vor allem:

– Das Pfadfinder – Sein
– Das Pfadfinder – Handwerk
– Der Pfadfinder – Stil

Das erste wird vorgezeichnet durch das Gesetz, das zweite durch die Prüfungsordnung und das dritte durch die pfadfinderische Tradition, wie sie in der jeweiligen Gruppe lebendig ist. Erst alle drei Dinge zusammen machen aus einer irgendwie gearteten Gruppe eine Pfadfindergruppe, aus einem Jungen / Mädchen einen Pfadfinder / eine Pfadfinderin.

Prüfungsordnung und Stil variieren in gewissen Grenzen. Das Gesetz ist dem Inhalt nach bei allen Pfadfindern gleich, wenn auch Abweichungen in der Formulierung vorhanden sein können.
Wer dieses Gesetz nicht anerkennt ist kein Pfadfinder.

Unsere Formulierung des Gesetzes lautet:

1. Auf den Pfadfinder kann man sich verlassen.
2. Der Pfadfinder setzt sich für seine Kirche, sein Land, seine Eltern und Führer und für alle die ihm anvertraut sind, ein.
3. Der Pfadfinder dient seinem Nächsten.
4. Der Pfadfinder ist Freund aller Menschen und Bruder aller Pfadfinder.
5. Der Pfadfinder ist ritterlich und weiß sich zu benehmen.
6. Der Pfadfinder lernt Pflanzen und Tiere kennen und schützt sie
7. Der Pfadfinder gehorcht aus freiem Willen und tut nichts halb.
8. Der Pfadfinder kann sich beherrschen und lässt sich nicht unterkriegen.
9. Der Pfadfinder kann auf unnötigen Luxus verzichten und behandelt fremdes Gut sorgfältig.
10.Der Pfadfinder ist ehrlich und sauber im Reden, Denken und Handeln.

11.Der Europapfadfinder ist tätiges Glied in seiner Kirche und seinen Mitchristen brüderlich verbunden.
12.Der Europapfadfinder bekennt sich zu Deutschland und Europa.